Landesprogramm Schule & Verein: Neue Regelungen ab 2026
AG-Förderung: einfacher Einstieg, mehr Flexibilität
AG-Angebote werden künftig zunächst für ein Jahr beantragt und bewilligt. Eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre ist anschließend unkompliziert möglich. Die bisherige Festlegung auf drei Jahre entfällt.
Auch beim Umfang gibt es eine Änderung: Für eine AG mit 45 Minuten pro Woche über 40 Schulwochen können weiterhin bis zu 700 Euro pro Jahr beantragt werden. Eine längere AG mit 60 oder 90 Minuten ist selbstverständlich weiterhin möglich, führt aber nicht zu einer höheren Fördersumme.
Neu: Projektförderung
Neben regelmäßigen AGs können jetzt auch zeitlich begrenzte Projekte zwischen Schule und Verein gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Projektwochen, kompakte Angebote im Schulhalbjahr oder Ferienprogramme. Für bis zu 20 Unterrichtsstunden stehen bis zu 350 Euro zur Verfügung. Damit eröffnet sich auch für Vereine eine Möglichkeit zur Kooperation, wenn ein regelmäßiges AG-Angebot – etwa aufgrund der verfügbaren Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nicht realisierbar ist.
Antragsfrist verlängert
Für die reguläre Antragstellung bleibt künftig bis zum 1. Mai Zeit. Bisher endete die Frist am 15. April. Zusätzlich können nach Beginn des Schuljahres noch Anträge für das laufende Schuljahr gestellt werden, sofern nach der ersten Antragsrunde noch Fördermittel verfügbar sind.
Neues Entscheidungsverfahren
Die bisherigen Programmgruppen werden abgeschafft. Über die Aufnahme neuer Projekte entscheidet künftig der bzw. die Generalist/in für den Schulsport am zuständigen Staatlichen Schulamt. Die Sportkreise können weiterhin in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Die neuen Regelungen bieten Vereinen insgesamt mehr Möglichkeiten, Kooperationen mit Schulen aufzubauen und Sportangebote flexibel an den jeweiligen Bedarf anzupassen.
Der neue Erlass sowie die aktuellen Antrags- und Abrechnungsunterlagen stehen auf der Homepage des Landessportbundes Hessen zum Download bereit.